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Steam Cooling Tower of Oil_Gas Refinery Plant, Thermal Ventilation Cooling System for Temp
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Herzlich Willkommen beim Sachverständigenbüro-Gaal

Ihr Experte für hygienerelevante Anlagen im Bereich der  technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und mehr...

International zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN 17024 für Luft- und Wasserhygiene
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International zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Luft- und Wasserhygiene

Geprüfter Sachverständiger
Europäisches Fachinstitut  für Gutachter (FIB)
Geprüfter Sachverständiger Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Ihr Experte für alle 4 relevanten VDI-Hygienerichtlinien und mehr...

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Leistungen

Ihr Ansprechpartner für herstellerunabhängige Expertise.

Unterstützung für Betreiber rund um den Betrieb von hygienerelevanten Anlagen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA).

 

Geprüfte hygienesachkundige Person über alle VDI - Hygienerichtlinien:

  • VDI 6022 - Raumlufttechnik

  • VDI 6023 - Trinkwasser

  • VDI 2047 - Verdunstungskühlanlagen

  • VDI 3679 - Nassabscheider

Weitere freiberufliche Beratungsleistungen:

  • VDI 2035 - Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen

  • VDI 6044 - Vermeidung von Schäden in Kaltwasser- und Kühlkreisläufen

  • DIN EN 12953-10 - Anforderung an die Speise- und Kesselwasserqualität

Wassertropfen

Warum Sachverständigenbüro-Gaal

Spezialisierte Beratung

Als international zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Luft- und Wasserhygiene stelle ich Ihnen mein Fachwissen neutral und unabhängig zur Verfügung. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in unterschiedlichsten Bereichen prozesswasserführender Systeme.

Einhaltung neuester Hygienerichtlinien

Für eine fachkundige Unterstützung beim Betrieb hygienerelevanter Anlagen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen stelle ich sicher, dass meine Beratung stets dem aktuellen Stand der Technik entspricht und dem Betreiber eine rechtssichere Expertise bietet.

Lösungskonzepte

Nach vielen Jahren Erfahrung im Bereich der Wasserhygiene konnte ich mir eine anwendungsübergreifende Hygienekompetenz im Prozesswasser, Trinkwasser und Befeuchterwasser aufbauen.

Zudem konnte ich viele Erfahrungen in den Bereichen Heizungswasser und Kesselwasser sammeln und erfolgreiche Lösungskonzepte umsetzen.

Theorie und Praxis

Mit 15 Jahren Erfahrung im technischen Außendienst als Vertriebs- und Beratungsingenieur habe ich zahlreiche Aufgabenstellungen im Bereich wasserführender Systeme erfolgreich gelöst. Profitieren Sie von meinem umfangreichen Know-how, das sich nicht nur auf theoretisches Wissen, sondern insbesondere auf praxisnahe Erfahrungen vor Ort stützt.

FAQ

Häufige Fragen

  • Welche Regelwerke müssen für RLT-Anlagen eingehalten werden?
    Für RLT-Anlagen (Raumlufttechnische Anlagen) gelten in Deutschland eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und Normen, die den Betrieb, die Hygiene, die Planung, Installation und Wartung betreffen. Im folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelwerke, die Sie als Betreiber kennen (und einhalten) sollten: Gesetzliche Grundlagen 1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regelt Anforderungen an Lüftung in Arbeitsstätten (§ 4 Abs. 3). Raumluft muss „gesundheitlich zuträglich“ sein. Bezug auf technische Regeln wie die ASR A3.6 (s. u.). 2. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Relevanz bei öffentlichen Gebäuden und Gesundheitseinrichtungen. Wichtig, wenn es um luftgetragene Infektionen und Aerosole geht. 3. Energieeinsparverordnung / GEG (Gebäudeenergiegesetz) Anforderungen an Energieeffizienz von Lüftungsanlagen (z. B. Wärmerückgewinnung). Technische Regeln und Normen VDI-Richtlinien (sehr wichtig in der Praxis) VDI 6022 – „Hygiene in RLT-Anlagen“ Zentrale Regel für alle hygienerelevanten Anforderungen. Teil A: Mindestanforderungen für Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung. Hygieneinspektion alle 2–3 Jahre Pflicht. Schulungspflicht für Betreiber, Instandhalter etc. (Kategorie A/B-Schulungen). Weitere VDI-Richtlinien: VDI 3803: Planung und Auslegung von RLT-Anlagen VDI 3810 Blatt 4: Betrieb, Wartung und Instandhaltung VDI 2081: Geräuschminderung in RLT-Anlagen VDI 4700: Schulungen und Qualifikationen im Bereich Raumlufttechnik DIN-Normen DIN EN 16798 (ehemals EN 13779): Energieeffizienz, Raumluftqualität, Lüftung in Nichtwohngebäuden DIN 1946-4: Raumlufttechnik in Krankenhäusern DIN EN 12599: Abnahmeprüfungen von RLT-Anlagen DIN EN ISO 16890: Filterklassifizierung (früher EN 779) Weitere wichtige Regeln und Empfehlungen ASR A3.6 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Anforderungen an Lüftung BGV A3 (Unfallverhütungsvorschriften): Sicherheit elektrischer Anlagen, auch bei RLT TRGS 560 / TRGS 900: Gefahrstoffe, Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz
  • Warum und wie oft sollte man RLT-Anlagen überprüfen?
    Die regelmäßige Überprüfung von RLT-Anlagen (Raumlufttechnischen Anlagen) ist essenziell, weil sie direkt die Gesundheit, Sicherheit und Effizienz von Personen und Gebäuden beeinflussen, besonders in Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäusern oder öffentlichen Gebäuden. Hygiene & Gesundheitsschutz Ziel: Schutz vor Bakterien, Pilzen, Viren (z. B. Legionellen, Schimmel, COVID-19). RLT-Anlagen können Keime verbreiten, wenn sie verschmutzt oder feucht sind. Die VDI 6022 schreibt daher regelmäßige Hygieneinspektionen und Reinigungen vor. Schlechte Raumluft = Kopfschmerzen, Reizungen, „Sick-Building-Syndrom“. Laut VDI 6022 Blatt 1: Anlagentyp: Mit Luftbefeuchtung Alle 2 Jahre Ohne Luftbefeuchtung Alle 3 Jahre Bei hygienischen Auffälligkeiten Sofort
  • Für wen gilt die Richtline?
    Die VDI 6022 („Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“) gilt für alle, die mit Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung, Inspektion und Nutzung von RLT-Anlagen zu tun haben, insbesondere dort, wo Menschen regelmäßig der Luft aus diesen Anlagen ausgesetzt sind. Für wen gilt die VDI 6022 konkret? 1. Betreiber von RLT-Anlagen Verantwortlich für Hygiene, Wartung und Inspektion Gilt für öffentliche Gebäude, Gewerbe, Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Büros etc. Auch Eigentümer oder Vermieter, wenn sie die Anlage bereitstellen Pflicht zur Hygieneinspektion (alle 2 oder 3 Jahre) und zur Dokumentation 2. Planer und Errichter Architekten, Ingenieure, TGA-Planer, Fachfirmen für Lüftung Müssen die Anforderungen der VDI 6022 schon in der Planung und Ausführung einhalten z. B. bei Auswahl geeigneter Materialien, Zugänglichkeit für Reinigung, Vermeidung von Tauwasser 3. Wartungs- und Instandhaltungspersonal Techniker, Haustechniker, Facility Manager, Serviceunternehmen Dürfen Arbeiten an hygienerelevanten Anlagenteilen nur durchführen, wenn sie eine VDI 6022-Schulung (Kategorie A oder B) nachweisen können 4. Arbeitgeber und Unternehmer Über die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in der Pflicht, für gesundheitlich zuträgliche Raumluft zu sorgen VDI 6022 wird hier als anerkannter Stand der Technik herangezogen 5. Gesundheitsbehörden / Prüfinstitutionen Gesundheitsämter berufen sich bei Hygieneinspektionen häufig direkt auf die VDI 6022 Sachverständige und Prüfer verwenden sie als Bewertungsgrundlage Wo gilt sie (räumlich)? Innenräume mit maschineller Lüftung, wenn Menschen sich dort regelmäßig oder längere Zeit aufhalten: Büros, Konferenzräume Schulen, Kitas Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen Hotels, Sportstätten, Kinos Verkaufsräume, Shoppingcenter Produktionsstätten, Labore Nicht anwendbar auf: Reinräume → dafür gilt z. B. VDI 2083 Wohnräume mit reiner Fensterlüftung → aber: kontrollierte Wohnraumlüftung mit RLT-Anlage fällt unter die 6022! Kurz gesagt: Die VDI 6022 gilt für alle, die mit RLT-Anlagen arbeiten oder diese verantworten, insbesondere im gewerblichen, öffentlichen und institutionellen Bereich. Sie ist quasi Pflicht, da sie als „anerkannter Stand der Technik“ gilt – wer sie nicht einhält, handelt fahrlässig.
  • Was beinhaltet eine Hygieneinspektion?
    Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist eine systematische Überprüfung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), um sicherzustellen, dass sie hygienisch einwandfrei betrieben werden und keine gesundheitlichen Risiken für die Nutzer darstellen. Sie ist für Betreiber verpflichtend und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Anbei erhalten Sie eine genaue Übersicht, was eine solche Inspektion mind. beinhaltet: 1. Sichtprüfung der Anlage Kontrolle auf Verschmutzungen, Feuchtigkeit, Korrosion, Schimmelbildung Prüfung aller hygienerelevanten Komponenten: Zuluft-/Abluftkanäle Luftfilter und Filtergehäuse Befeuchtungseinrichtungen Wärmetauscher, Tropfenabscheider Ventilatoren, Schalldämpfer Luftauslässe und Luftleitungen 2. Mikrobiologische Untersuchungen Entnahme von Abklatschproben oder Luftkeimsammlungen Laborauswertung auf Bakterien, Pilze, ggf. Legionellen (bei luftbefeuchtenden Anlagen) Bewertung gemäß Grenzwerten aus der VDI 6022 3. Funktionskontrollen & Messungen Temperatur- und Feuchtemessung (z. B. bei Befeuchtungseinrichtungen) Prüfung der Wartungsintervalle und der Funktionsfähigkeit von: Filterstufen Luftklappen Tropfenabscheidern Kontrolle der Zugänglichkeit für Wartung & Reinigung 4. Prüfung der Dokumentation Einsicht in: Wartungs- und Inspektionsprotokolle Reinigungsnachweise Filterwechselnachweise Schulungszertifikate des Wartungspersonals (z. B. VDI 6022 Kat. A/B) Abgleich mit Betreiberpflichten und Betriebsanleitungen 5. Bewertung & Maßnahmenempfehlung Zusammenfassung des Ist-Zustands Bewertung der Hygienesituation (unauffällig / auffällig / kritisch) Ggf. Handlungsempfehlungen: Reinigung Filterwechsel Reparatur oder Optimierung Erstellung eines Inspektionsberichts mit Fotodokumentation
  • Was kann das Sachverständigenbüro-Gaal in diesem Rahmen für Sie tun?
    Mein Sachverständigenbüro im Rahmen der VDI 6022 kann eine ganze Reihe von fachlich und rechtlich relevanten Aufgaben übernehmen, insbesondere in Bezug auf die Hygiene von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Ich bin international zertifiziert, verfüge über die notwendige Sachkunde nach VDI 6022 Kategorie A und agiere als neutrale Prüfinstanz. Anbei erhalten Sie einen Überblick, was mein Sachverständigenbüro konkret leisten kann: 1. Durchführung von Hygieneinspektionen nach VDI 6022 Pflichtinspektionen alle 2 bzw. 3 Jahre für RLT-Anlagen Sichtprüfung, mikrobiologische Proben, Messungen Bewertung des hygienischen Zustands Erstellung eines Inspektionsberichts mit Maßnahmenempfehlung Gilt als rechtssicherer Nachweis für Betreiber gegenüber Behörden 2. Mikrobiologische Untersuchungen / Probenahme Keimproben auf Bakterien, Pilze, ggf. Legionellen Luftkeimsammlung, Abklatschproben, Oberflächenproben Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren Interpretation der Ergebnisse im Kontext der VDI 6022 3. Beratung bei Planung, Bau und Sanierung Hygienegerechte Planung und Ausführung von RLT-Anlagen Begleitung von Neubauten oder Sanierungen (z. B. bei Schimmelbefall oder nicht normgerechtem Betrieb) Auswahl geeigneter Materialien, Zugänglichkeit, Reinigbarkeit etc. 4. Erstellung von Gefährdungsanalysen / Risikoabschätzungen Bei hygienischen Auffälligkeiten oder Beanstandungen durch das Gesundheitsamt Dient zur Ursachenforschung bei Keimbelastung, Schimmel, Gerüchen etc. Grundlage für konkrete Maßnahmenpläne 5. Schulungen & Unterweisungen Durchführung von Schulung "Wissen Kompakt" für: Wartungspersonal Betreiber Hausmeister, Facility Manager Erstellung von Hygieneplänen und Betriebsanweisungen 6. Gutachten für Gerichte, Behörden oder Versicherungen Neutrale Bewertung bei Streitfällen (z. B. Baufehler, Keimbelastung, Gesundheitsprobleme) Beweissicherung durch dokumentierte Inspektionen Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Auftragnehmern, Mietern, oder Gesundheitsämtern
  • Welche Regelwerke müssen für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden?
    Für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden müssen in Deutschland mehrere gesetzliche, normative und technische Regelwerke eingehalten werden. Diese sichern die Hygiene, Funktionalität, Sicherheit und Trinkwasserqualität und regeln Verantwortlichkeiten für Planer, Installateure, Betreiber und Eigentümer. Anbei erhalten Sie einen strukturierten Überblick: 1. Gesetzliche Grundlagen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Zentrales Regelwerk für die Trinkwasserqualität. Regelt Anforderungen an: - Mikrobiologische und chemische Parameter - Grenzwerte (z. B. für Legionellen, Blei, Nitrat) - Pflichten der Betreiber (z. B. Untersuchungen, Information der Nutzer) Gilt ab Übergabestelle (Hauptwasserzähler) bis zur letzten Zapfstelle. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Grundlage für Maßnahmen bei mikrobiologischer Belastung (z. B. Legionellen) Gesundheitsämter können Maßnahmen anordnen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Regelt den Schutz der Ressource Wasser Relevant bei Einleitung in Gewässer, Nutzung von Regenwasser usw. 2. Technische Normen und Regelwerke DIN EN 806 (Teile 1–5) Europäische Normenreihe für Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasseranlagen Beinhaltet z. B.: - Dimensionierung - Druckverhältnisse - Werkstoffauswahl DIN 1988 (ergänzend zur EN 806) Nationale Ergänzung, speziell DIN 1988-100 für deutsche Anforderungen z. B. zur Absicherung gegen Rückfließen, Druckhaltung, Ausdehnung 3. DVGW-Regelwerk (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) DVGW W 551 – Legionellen in Trinkwasseranlagen Anforderungen an Planung, Betrieb und Inspektion von Warmwasseranlagen Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung in Großanlagen (z. B. Mehrfamilienhäuser, Hotels) DVGW W 553 – Zirkulationssysteme Dimensionierung und Betrieb von Zirkulationsleitungen zur Sicherstellung hygienischer Temperaturen DVGW W 557 – Wiederinbetriebnahme nach Stillstand Anforderungen bei leerstehenden Gebäuden, saisonaler Nutzung oder Sanierungen 4. VDI-Richtlinien VDI 6023 – Hygiene in Trinkwasser-Installationen Sehr wichtig für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung Regelungen zur Schulung von Fachpersonal (Kategorie A und B) Basis für Hygienekontrollen, Risikoabschätzungen und Betreiberpflichten 5. Weitere relevante Vorschriften Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1) – Sanitärräume Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an Wasser in Betrieben Bauordnungen der Bundesländer – Anforderungen an die Errichtung von Versorgungsanlagen
  • Wann benötige ich eine Risikoabschätzung für meine Trinkwasser-Installation?
    Eine Risikoabschätzung für eine Trinkwasser-Installation ist nicht immer erforderlich, wird aber verpflichtend, wenn bestimmte hygienische oder gesetzliche Bedingungen nicht erfüllt sind. Anbei finden Sie die wichtigsten Fälle, in denen eine Risikoabschätzung erforderlich ist: 1. Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen Wert laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV): 100 KBE/100 ml Wenn dieser Wert bei einer Legionellenuntersuchung überschritten wird, ist eine Risikoabschätzung durch eine hygienisch-technische Bewertung verpflichtend. Rechtsgrundlage: § 51 TrinkwV (früher § 16 Absatz 7 a.F.) Die Bewertung muss durch eine fachkundige Person oder Stelle erfolgen (z. B. zertifizierter Sachverständiger oder Hygieniker). 2. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung In bestimmten Gebäuden ist regelmäßig auf Legionellen zu prüfen, u. a.: Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung und mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt zwischen Speicher und Zapfstelle. Wird hier ein technischer Mangel festgestellt oder werden Grenzwerte überschritten, muss ebenfalls eine Risikoabschätzung gemacht werden. 3. Öffentliche oder gewerblich genutzte Gebäude Dazu gehören z. B. Schulen, Kindergärten, Hotels, Fitnessstudios, Krankenhäuser, Vermietungen. Wird hier ein hygienischer Mangel festgestellt (z. B. durch Stagnation, Totleitungen, selten genutzte Zapfstellen), ist eine Risikoabschätzung erforderlich. 4. Auffällige mikrobiologische Befunde (auch ohne Legionellen) Wenn z. B. coliforme Bakterien, E. coli oder andere Verunreinigungen nachgewiesen werden, kann das Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung anordnen.
  • Was gehört zu einer Risikoabschätzung nach § 51 Trinkwasserverordnung?
    1. Erfassung der Anlage Aufnahme des gesamten Trinkwassersystems von der Hausanschlussleitung bis zur letzten Zapfstelle Sichtprüfung der Installation Einbeziehung von Warmwasserbereitung und Zirkulation Prüfung auf Totleitungen, Stagnationsstellen, falsche Werkstoffe, Temperaturprobleme 2. Sichtung der Unterlagen Installationspläne (falls vorhanden) Protokolle von Wartung, Spülung, Filterwechsel etc. Ergebnisse von vorherigen Wasseruntersuchungen Dokumentation von Umbauten oder Sanierungen 3. Prüfung der Betriebsbedingungen Temperaturmessungen an Entnahmestellen: Kaltwasser < 25 °C (besser < 20 °C) Warmwasser ≥ 55 °C (an jeder Entnahmestelle) Fließverhalten / Stagnation Funktionsfähigkeit von Zirkulationssystemen 4. Bewertung der mikrobiologischen Befunde Einordnung der gemessenen Keimzahlen im Kontext der Anlage Abgleich mit Nutzungsverhalten (z. B. sporadische Nutzung, Leerstand) Bewertung der Probenahmestellen 5. Identifikation hygienerelevanter Mängel z. B.: Stagnationsleitungen fehlende oder unzureichende Zirkulation zu niedrige Warmwassertemperaturen Verkeimung durch Rückflüsse oder ungeeignete Materialien 6. Empfehlung von Maßnahmen Sofortmaßnahmen, z. B.: Information der Nutzer Nutzungsverbot oder Duschverbot thermische Desinfektion Spülungen Langfristmaßnahmen, z. B.: Umbaumaßnahmen Nachrüstung oder Optimierung von Zirkulationssystemen regelmäßige Probennahmen Schulung des Personals Anpassung des Betriebsregimes 7. Erstellung eines Gutachtens / Berichts Klare und nachvollziehbare Darstellung der Befunde Fotodokumentation Darstellung der hygienischen Risiken Priorisierte Handlungsempfehlungen Vorlage beim Gesundheitsamt
  • Wann wird eine Hygienersteinspektion für die Trinkwasser-Installation benötigt?
    Eine Hygienische Inspektion (oft auch Hygiene-Erstinspektion oder einfach Hygieneinspektion) einer Trinkwasser-Installation ist nicht grundsätzlich für jede Anlage erforderlich, aber in bestimmten Fällen verpflichtend oder dringend empfohlen – vor allem zur Einhaltung der VDI 6023 und im Rahmen der Trinkwasserverordnung. 1. Vor Inbetriebnahme neuer oder umgebauter Trinkwasser-Installationen Empfohlen nach VDI 6023 (Kategorie A). Sichert, dass die Installation hygienisch einwandfrei ist, bevor Wasser ans Netz geht. Besonders bei: Neubauten Umfassenden Sanierungen Umbauten, bei denen zentrale Komponenten (z. B. Speicher, Zirkulationsleitungen) betroffen sind 2. Nach längerer Stillstandszeit (z. B. bei leerstehenden Gebäuden) Wenn eine Anlage länger als 72 Stunden nicht genutzt wurde, ist eine Spülung erforderlich. Bei Stillstand über Wochen/Monate wird eine hygienische Inspektion dringend empfohlen, ggf. sogar vom Gesundheitsamt verlangt – insbesondere in: Hotels Ferienunterkünften Schulen/Kitas nach Ferien Veranstaltungsstätten 3. Bei Auffälligkeiten in der Wasserqualität z. B.: Legionellennachweis Geruch, Trübung, Verfärbung Mikrobiologische oder chemische Grenzwertüberschreitungen Die Hygieneinspektion dient dann der Ursachensuche und ist Teil der Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung. 4. In öffentlichen oder sensiblen Einrichtungen (präventiv) z. B. in: Krankenhäusern Pflegeheimen Kindergärten Schulen Wird oft im Rahmen eines Hygieneplans oder Qualitätsmanagements regelmäßig durchgeführt.
  • Was beinhaltet eine Hygieneerstinspektion für Trinkwasser-Leitungsanlagen?
    Was gehört zur Hygieneerstinspektion? 1. Bestandsaufnahme der Anlage Erfassung des gesamten Trinkwassersystems von der Hausanschlussleitung bis zur letzten Zapfstelle (z. B. Armaturen, Entnahmestellen) Überprüfung der Planung und Installation: Rohrführung (sind Totleitungen vorhanden?) Materialprüfung (z. B. Verwendung von korrosionsanfälligen Materialien) Lage und Anzahl der Entnahmestellen und Zirkulationssysteme 2. Prüfung der Temperaturverhältnisse Messung der Wassertemperaturen an den Wasserentnahmestellen: Kaltwasser ≤ 25 °C (besser ≤ 20 °C) Warmwasser ≥ 55 °C (an allen Zapfstellen) Zirkulationssysteme und Wärmeverluste sollten überprüft werden, um eine konstante Temperatur sicherzustellen Bewertung der Durchflussgeschwindigkeit und Zirkulationsbedingungen, um Stagnation zu vermeiden 3. Mikrobiologische und chemische Untersuchung Entnahme von Proben aus den verschiedenen Leitungsabschnitten und Entnahmestellen: Mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen, Coliforme Bakterien, Pseudomonaden, E. coli Chemische Untersuchung auf mögliche Schadstoffe, wie Blei, Kupfer, Nitrate, Chlor, etc. Analyse der Ergebnisse im Hinblick auf die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Falls erforderlich, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität wie thermische Desinfektion, chemische Reinigung oder Spülung 4. Überprüfung der Rückflusssicherung Kontrolle der Rückflussverhinderer an kritischen Punkten, wie z. B. bei Anschluss an Bewässerungsanlagen oder Heizsysteme Überprüfung, ob die Rückflussverhinderer ordnungsgemäß installiert und funktionsfähig sind 5. Betriebs- und Wartungszustand Prüfung der Wartungsunterlagen: Ist die Trinkwasserinstallation regelmäßig gewartet worden? (z. B. Filterwechsel, Rohrspülungen) Ist das Wartungspersonal entsprechend qualifiziert? Überprüfung von Armaturen und Dichtungen auf Korrosionserscheinungen, Leckagen oder Ablagerungen Inspektion der Druckverhältnisse und Ausdehnungsanlagen (z. B. bei Warmwasserbereitungssystemen) 6. Bauphysikalische Faktoren Überprüfung von Baustellenbedingungen: Unzureichende Isolierung oder fehlerhafte Montage von Rohrleitungen können Wärmeverluste und Stagnation begünstigen Keine Luftblasenbildung oder unzureichende Belüftung der Anlagen 7. Erstellung eines Inspektionsberichts Dokumentation der gesamten Ergebnisse: Fotodokumentation Beschreibung der getesteten Parameter Bewertung der hygienischen Sicherheit der Trinkwasserinstallation Vorschläge für Maßnahmen, falls Mängel festgestellt werden (z. B. Beseitigung von Stagnation, Verbesserung der Wartung, Reinigung der Leitungen) Bericht an den Betreiber und ggf. an die zuständige Gesundheitsbehörde (bei Problemen)
  • Was kann das Sachverständigenbüro-Gaal in diesem Rahmen für Sie tun?
    Mein Sachverständigenbüro im Rahmen der VDI 6023 kann eine Reihe von hygienischen und technischen Aufgaben übernehmen, die sich auf die Wasserhygiene und Trinkwasserinstallation beziehen. Diese Aufgaben stellen sicher, dass die Trinkwasserqualität den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht und mögliche Gesundheitsrisiken, wie z. B. durch Legionellen, vermieden werden. Die VDI 6023 gibt dabei die Richtlinien für den hygienischen Betrieb von Trinkwasseranlagen vor. Hier finden Sie die wichtigsten Aufgaben meines Sachverständigenbüros im Rahmen der VDI 6023: 1. Durchführung von Hygieneinspektionen Ich führe regelmäßige Hygieneinspektionen an Trinkwasser-Installationen durch, um sicherzustellen, dass diese den hygienischen Standards entsprechen. Überprüfung von Wartungsprotokollen und Funktionsweise der Installationen Mikrobiologische Untersuchung des Wassers, insbesondere auf Legionellen und andere Keime Inspektion von Rohrleitungen, Armaturen und Heißwasserbereiter auf hygienerelevante Mängel 2. Mikrobiologische Analysen Mein Sachverständigenbüro kann Proben aus Trinkwasseranlagen entnehmen und diese in akkreditierten Laboren auf mikrobiologische Belastungen untersuchen. Legionellenbefall (wichtig bei Gebäuden mit großen Warmwassersystemen) Untersuchung auf Pseudomonaden, Coliforme Bakterien und E. coli Bewertung der Ergebnisse und Erstellung von Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen, wenn die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. 3. Beratung bei der Planung von Trinkwasseranlagen Ich kann Betreiber, Planer und Architekten bei der hygienegerechten Planung von Trinkwasseranlagen beraten: Auswahl geeigneter Materialien (z. B. korrosionsbeständige Rohre) Vermeidung von Totleitungen und Stagnationszonen (Konditionierung von Rohrnetzen) Integration von Zirkulationssystemen, um eine konstante Warmwassertemperatur zu gewährleisten Planung von Rückflussverhinderern an kritischen Punkten 4. Erstellung von Risikoabschätzungen Im Fall von mikrobiologischen Auffälligkeiten oder beim Verdacht auf Legionellenbefall kann ich eine Risikoabschätzung nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der VDI 6023 durchführen. Dies umfasst die Identifikation von Risikofaktoren (z. B. unzureichende Temperaturen, veraltete Installationen) und die Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Erstellung eines Berichts mit spezifischen Empfehlungen zur Sanierung oder Optimierung der Trinkwasserinstallation. 5. Schulung und Unterweisung von Personal Ich kann Schulungen "Wissen Kompakt" für Betreiber, Installateure und Wartungspersonal durchführen: Schulung zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen Erstellung von Hygieneplänen und Betriebsanweisungen Schulung zur Legionellenprävention und korrekten Wartung der Anlagen 6. Erstellung von Hygieneplänen Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erstellung von Hygieneplänen für Trinkwasseranlagen. Diese Pläne beinhalten unter anderem regelmäßige Wartungsintervalle, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Kontrollen der Systemparameter. Der Hygieneplan stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen und die VDI 6023-Vorgaben zur Aufrechterhaltung einer hygienischen Trinkwasserqualität eingehalten werden. 7. Unterstützung bei behördlichen Anforderungen Ich kann Ihnen dabei helfen, die Vorgaben der Gesundheitsämter und Behörden zu erfüllen, wenn z. B. Auffälligkeiten wie Legionellenbefall auftreten. Bereitstellung von Gutachten und Berichten für Behörden Unterstützung bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie etwa Thermische Desinfektionen oder Sanierungsmaßnahmen 8. Überprüfung und Gutachten nach Sanierungen Wenn eine Trinkwasseranlage saniert wurde, prüfe ich, ob die Sanierung hygienisch einwandfrei durchgeführt wurde. Abschlussinspektionen und Abnahmeprüfungen nach Umbauten oder Reparaturen Protokollierung von Ergebnissen und Erstellen von Abschlussberichten zur Vorlage bei Behörden oder zur Weitergabe an den Betreiber
  • Warum wurde die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung kurz BImSchV erlassen?
    Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) wurde erlassen, um Gesundheitsrisiken durch Legionellen und andere mikrobiologische Verunreinigungen in der Luft zu verringern, die aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stammen können. Ziel der 42. BImSchV: Menschen vor Infektionen durch legionellenhaltige Aerosole zu schützen, indem der Betrieb solcher Anlagen geregelt und kontrolliert wird. Hintergrund & Anlass: Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren können und beim Einatmen von kontaminierten Aerosolen schwere Krankheiten wie Legionärskrankheit (atypische Lungenentzündung) auslösen können. In den letzten Jahrzehnten kam es mehrfach zu Legionellen-Ausbrüchen in Deutschland (z. B. Ulm 2010, Warstein 2013), die auf unsachgemäß gewartete Verdunstungskühlanlagen zurückgeführt wurden. Es bestand eine Regelungslücke, da diese Anlagen vorher nicht einheitlich überwacht wurden. Die bisher freiwillig anzuwendende VDI-Richtlinie 2047-2 wurde nicht überall konsequent beachtet. Daher wurde eine verbindliche Rechtsverordnung notwendig. Gesetzliche Grundlage: Die Verordnung wurde auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen, speziell um den Eintrag biologischer Agenzien in die Außenluft zu begrenzen. In Deutschland wird mit 15.000 bis 30.000 ambulant erworbenen Legionellen-Pneumonien pro Jahr gerechnet, die zum Teil durch Verdunstungskühlanlagen entstanden sein können. Beispiele sind die Legionellen Ausbrüche in Ulm in 2010 (6 Tote, 53 Erkrankte) und in Warstein in 2013 (5 Tote, 65 Erkrankte). Bei einem aktuellen Fall in Bregenz in 2025 sind zwischen 30-40 Fälle nachweislich ausgelöst durch eine Verdunstungskühlanlage bekannt geworden. Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers von Rückkühlanlagen ist daher entscheidend für den sicheren Betrieb derartiger Anlagen.
  • Welche Verordnung und VDI-Richtlinien müssen beachtet werden?
    Im Rahmen der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) müssen sowohl die Verordnung selbst als auch technische Regelwerke und anerkannte VDI-Richtlinien berücksichtigt werden. Diese Richtlinien konkretisieren die Anforderungen der Verordnung und stellen den "Stand der Technik" dar – was besonders wichtig ist, da die 42. BImSchV explizit auf diesen Bezug nimmt (§ 1 Abs. 2). Wichtige Verordnungen und Richtlinien zur 42. BImSchV Gesetzliche Grundlage 42. BImSchV – Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Gilt für alle Betreiber solcher Anlagen in Deutschland. Regelt: Anzeige- und Dokumentationspflicht, Prüfintervalle, Laboranalysen, Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen, Sachverständigenprüfung etc. Technische Regelwerke und VDI-Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“ Zentrale Richtlinie für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen. Beschreibt Anforderungen an: Planung, Bau, Inbetriebnahme Betrieb, Instandhaltung, Reinigung Probenahme und Wasserqualität Gefährdungsbeurteilung und Schulung des Personals Diese Richtlinie gilt als Stand der Technik im Sinne der 42. BImSchV. VDI 2047 Blatt 3 „Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen durch Sachverständige“ Richtlinie zur Durchführung der Sachverständigenprüfung nach §14 der 42. BImSchV Gilt für Prüfer und Behörden, um die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Überprüfungen zu gewährleisten. VDI 4250 Blatt 2 „Hygieneanforderungen an Luft und Aerosole – Anforderungen an Messungen und Bewertungen“ Unterstützt bei der Bewertung von Emissionen mikrobiologischer Stoffe (z. B. Legionellen) in die Umgebungsluft. Wird für weitergehende Untersuchungen im Falle von Immissionsproblemen hinzugezogen. Wichtig zu wissen: Die VDI 2047-2 ist keine gesetzliche Vorschrift, aber sie wird in der 42. BImSchV als verbindlicher Maßstab für den Stand der Technik herangezogen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der VDI-Richtlinien kann der Betreiber haftbar gemacht werden, z. B. im Fall von Legionellen-Ausbrüchen. Betreiber sind verpflichtet, alle Maßnahmen nachweislich umzusetzen – z. B. durch ein Betriebstagebuch, Schulungsnachweise und Probenanalysen.
  • Wie kann ich mich auf eine Sachverständigenprüfung vorbereiten?
    Checkliste zur Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung gem. §14 42. BImSchV Bereich: Inhalt prüfen: Dokumentation vollständig Betriebstagebuch, Wartungsprotokolle, Hygieneplan, Schulungsnachweise, Gefährdungsbeurteilung Wasseranalysen aktuell Legionellen, KBE, chemische und physikalische Parameter Nachweise über Maßnahmen bei Überschreitungen Sauberkeit der Anlage Reinigung/Desinfektion durchgeführt, Tropfenabscheider kontrolliert Technische Betriebsfähigkeit Lüfter, Pumpen, Sensorik, Regelungstechnik, Bioziddosierung funktionstüchtig Verantwortliche geschult VDI 2047-2 Schulungsnachweis vorhanden Prüffristen im Blick Letztes Gutachten, Fristen, rechtzeitige Beauftragung Zusätzliche Tipps Simulieren Sie den Prüfungstag intern, um Schwachstellen vorab zu erkennen. Lassen Sie die Dokumentation von mir prüfen, falls Sie unsicher sind. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
  • Gibt es eine Ausnahmegenehmigung zur 42.BImSchV?
    Ja, Ausnahmegenehmigungen zur 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) sind grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen von der zuständigen Behörde erteilt werden und sind begründungspflichtig. Es handelt sich dabei nicht um eine automatische Befreiung, sondern um Einzelfallentscheidungen. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
  • Was kann das Sachverständigenbüro-Gaal in diesem Rahmen für Sie tun?
    Mein Sachverständigenbüro kann im Rahmen der 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen, von der Beratung über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Begleitung bei Planung, Umbau oder Neubau von Anlagen. Anbei finden Sie eine strukturierte Übersicht, was ich als zertifizierter Sachverständiger konkret für Sie tun kann: 1. Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mit Risikoanlayse Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß VDI 2047-2 und 42. BImSchV Bewertung von: mikrobiologischen Risiken (z. B. Legionellen) technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen Betriebsweise der Anlage Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung Erstellung eines Maßnahmenplans mit Priorisierung 2. Beratung zu Probenahme und Laboranalysen Unterstützung bei der Planung und Beauftragung von: Eigenkontrollen Laboruntersuchungen auf Legionellen und Keimzahlen Bewertung der Analyseergebnisse Festlegung von Handlungsoptionen bei Grenzwertüberschreitungen Begleitung von Sofortmaßnahmen nach §11 der 42. BImSchV 3. Unterstützung bei Dokumentation und Nachweispflichten Prüfung und Optimierung der Betriebsdokumentation (z. B. Betriebsbuch, Wartungsprotokolle, Schulungsnachweise) Aufbau eines dokumentierten Hygienemanagementsystems Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung von: Betriebsanweisungen Wartungsplänen Reinigungsnachweisen Alarm- und Notfallplänen Betriebstagebuch Eskalationsplan 4. Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung gemäß §14 der 42. BImSchV Alle 5 Jahre ist eine umfassende Prüfung der Anlage durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen gesetzlich vorgeschrieben. Mein Sachverständigenbüro kann Sie auf diese Prüfung vorbereiten. 5. Schulungen "Wissen Kompakt Kühlwasser" Durchführung von Personalschulungen für Betreiber und Instandhalter Auf Wunsch auch individuelle Schulungen vor Ort mit Praxisbezug zur eigenen Anlage 6. Begleitung bei Planung, Umbau oder Neubau von Anlagen Fachplanung für hygienegerechte Rückkühlwerke nach VDI 2047 Prüfung von Angeboten und technischen Konzepten auf Konformität zur 42. BImSchV Unterstützung bei der behördlichen Anzeige nach §13 7. Behörden- und Prüfungsbegleitung Fachliche Begleitung bei behördlichen Begehungen Unterstützung bei der Antragstellung von Ausnahmegenehmigungen Kommunikation mit Immissionsschutzbehörden im Namen der Betreibersalität
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